Neuwahl im Okt. / Nov. erforderlich? (Wahlen)
Hallo,
VP geht auf Aufhebungsvertrag mit unwiderruflicher Freistellung ein, endet das Mandat mit beginn der Freistellung (weil nicht mehr wählbar)
Ja
oder besteht es aufgrund der Trennung der arbeitsvertraglich geschuldeten bzw. der ehrenamtlichen Tätigkeit bis zum endgültigen Vertragsende?
Nein
Ist dieses analog zur passiven Fase im Blockmodell der Altersteilzeit zu sehen?
Es betrifft alle Fälle der unwiderruflichen Freistellung bis Vertragsende
Irgendwie finde ich nichts, was zur SBV passt.
§ 177 Abs. 7 Satz 3 SGB IX "Das Amt erlischt vorzeitig, wenn die Vertrauensperson ... die Wählbarkeit verliert".
schönes WE, VG
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&Tschüß
Wolfgang