Neuwahl im Okt. / Nov. erforderlich? (Wahlen)
Jetzt muss ich aber noch eins nachlegen:
VP geht auf Aufhebungsvertrag mit unwiderruflicher Freistellung ein, endet das Mandat mit beginn der Freistellung (weil nicht mehr wählbar) oder besteht es aufgrund der Trennung der arbeitsvertraglich geschuldeten bzw. der ehrenamtlichen Tätigkeit bis zum endgültigen Vertragsende?
Ist dieses analog zur passiven Fase im Blockmodell der Altersteilzeit zu sehen?
Irgendwie finde ich nichts, was zur SBV passt.
schönes WE, VG