Neuwahl im Okt. / Nov. erforderlich? (Wahlen)

Cebulon, Wednesday, 04.02.2026, 16:24 (vor 257 Tagen) @ mietze_katz

Oder muss im Herbst trotzdem gewählt werden, weil ein Nachrücken ja keine Wahl ist?

Richtig: SBV-Regelwahl 2026 ist eindeutig zwingend erforderlich von Gesetzes wegen. Demnach reguläre Neuwahlen im Okt./ Nov. 2026 von VP und StV, weil deren Amtszeit regulär im Herbst 2026 endet. Folgt zwingend aus § 177 Abs. 7 Satz 4 SGB IX.

OPTION:
Sollten alle zurücktreten - wäre Weg für vorzeitige Zwischenwahlen offen. Deren verlängerte Amtszeit würde dann exakt mit Ablauf 30.11.2030 enden (lt. dem § 177 Abs. 5 letzter Satz SGB IX).

Gruß,
Cebulon


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