Bestellung Inklusionsbeauftragter ohne Anhörung BR und SBV (Allgemeines)

juri_berlin, Wednesday, 18.03.2026, 12:37 (vor 216 Tagen)

Hallo zusammen,

in unserem Unternehmen wurde endlich auf Hinwirken der SBV ein Inklusionsbeauftragter förmlich bestellt. Die Geschäftsführung hat die Bestellung auch der SBV mitgeteilt sowie der Arbeitsagentur und dem Inklusionsamt gemeldet. Eine Anhörung von BR oder SBV hat nicht stattgefunden. Die SBV hat der Geschäftsführung ihre Bedenken mitgeteilt, weil es sich nicht um einen Menschen mit Schwerbehinderung handelt und die Person als Arbeitsrechtler für den Arbeitgeber z.B. in Kündigungsschutz-Verfahren auftritt. Die Überlegung ist zum einen, ist die Bestellung rechtlich überhaupt wirksam? Was würdet ihr der SBV raten, macht es Sinn, die fehlende Anhörung der Bestellung zu bemängeln? Oder laufen lassen und damit z.B. in einem Verfahren Punkte sammeln? Haftet der neue Inklusionsbeauftragt auch, wenn die Anhörungen nicht stattgefunden haben? Mich interessiert eure Einschätzung, rechtlich und praktisch. Vielen Dank vorab!


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