Bestellung Inklusionsbeauftragter ohne Anhörung BR und SBV (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 19.03.2026, 23:12 (vor 214 Tagen) @ albarracin

die Bestellung eines Inklusionsbeauftragten ist allein Sache des AG.

Naja, zumindest hat SBV generelles Anhörungsrecht sowie der Personalrat Mitwirkungsrecht jedenfalls in einigen Bundesländern laut SGB IX-Fachschrifttum.

Gruß,
Cebulon


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