Bestellung Inklusionsbeauftragter ohne Anhörung BR und SBV (Allgemeines)
die Bestellung eines Inklusionsbeauftragten ist allein Sache des AG.
Naja, zumindest hat SBV generelles Anhörungsrecht sowie der Personalrat Mitwirkungsrecht jedenfalls in einigen Bundesländern laut SGB IX-Fachschrifttum.
Gruß,
Cebulon