Bestellung Inklusionsbeauftragter ohne Anhörung BR und SBV (Allgemeines)
Hallo,
die Bestellung eines Inklusionsbeauftragten ist allein Sache des AG.
"Auch die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebs- oder Personalrat haben dabei nicht mitzubestimmen, vielmehr ist es allein Sache des Arbeitgebers selbst, wen er als Inklusionsbeauftragten und wie viele Inklusionsbeauftragte er bestellt." (BeckOGK-SGB IX, § 181 Rn 4)
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&Tschüß
Wolfgang