Bestellung Inklusionsbeauftragter ohne Anhörung BR und SBV (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 19.03.2026, 17:57 (vor 214 Tagen) @ juri_berlin

Hallo,

die Bestellung eines Inklusionsbeauftragten ist allein Sache des AG.

"Auch die Schwerbehindertenvertretung, der Betriebs- oder Personalrat haben dabei nicht mitzubestimmen, vielmehr ist es allein Sache des Arbeitgebers selbst, wen er als Inklusionsbeauftragten und wie viele Inklusionsbeauftragte er bestellt." (BeckOGK-SGB IX, § 181 Rn 4)

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&Tschüß

Wolfgang


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