Ist Inklusionsamt Rehaträger? (BEM)
Inklusionsämter sind Reha-Träger
Das ist offenbar nur Fake, weil Inklusionsamt sowie Integrationsamt selbstverständlich kein Rehaträger gemäß Rechtsprechung und SGB IX-Fachschrifttum
Denn Integrationsamt ist kein Reha-Träger laut der Legaldefinition des § 6 SGB IX, wie schon geschrieben. So sehen das auch die Integrationsämter sowie BIH-Fachlexikon und bspw. die Künstliche Intelligenz laut der KI-Übersicht, wonach das Integrationsamt gerade „kein gesetzlicher Rehabilitationsträger“ ist (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2013, L 3 R 879/11), sondern Sozialleistungs-Träger ausschließlich für sbM und für Gleichgestellte. Diese SGB IX-Vorschriften für Rehaträger gelten daher grds. nicht für InÄ.
Rehabilitationsträger werden zwar beim BEM in § 167 Abs. 2 Satz 5 SGB IX erwähnt – nicht jedoch bei der Prävention in § 167 Absatz 1 SGB IX, der eben nicht die.Einschaltung von Rehaträgern vorschreibt.
Gruß,
Cebulon