Präventionsverfahren? (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 14.07.2026, 16:13 (vor 89 Tagen) @ garda

Hallo,

Joussen in LPK-SGB IX, § 6 Rn 11:

"Aufgrund der Begriffsklärung in Absatz 1 gehören zu den Rehaträgern insbesondere nicht
- die Integrationsämter nach Teil 3 des SGB IX..."

Allerdings dürfen Integrationsämter gem. § 185 Abs. 7 Satz 3 SGB IX LTA-Leistungen vorläufig erbringen, wenn die Maßnahme so dringend ist, daß die Antragstellung bei einem Reha-Träger nicht abgewartet werden kann.
Beyer in LPK-SGB IX, § 185 Rn 26

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion