Präventionsverfahren? (BEM)
Hallo,
Joussen in LPK-SGB IX, § 6 Rn 11:
"Aufgrund der Begriffsklärung in Absatz 1 gehören zu den Rehaträgern insbesondere nicht
- die Integrationsämter nach Teil 3 des SGB IX..."
Allerdings dürfen Integrationsämter gem. § 185 Abs. 7 Satz 3 SGB IX LTA-Leistungen vorläufig erbringen, wenn die Maßnahme so dringend ist, daß die Antragstellung bei einem Reha-Träger nicht abgewartet werden kann.
Beyer in LPK-SGB IX, § 185 Rn 26
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&Tschüß
Wolfgang