Zustimmung zur Datenverarbeitung (Wahlen)

WoBi, Thursday, 20.08.2026, 15:03 (vor 52 Tagen)

Hallo,

der bestellte Wahlvorstand treibt mich zur "Verzweiflung".

Zur Erstellung der Liste der Wahlberechtigten will der Wahlvorstand die von Arbeitgeber genannten Personen informieren, um eine schriftliche Zustimmung zur Aufnahme in die Liste der Wahlberechtigten und eine datenschutzrechtliche Berechtigung für die Bearbeitung der Daten zu erhalten. Dies wird mit neuen Anforderungen nach dem Datenschutz nach der DGSVO begründet.

Ich habe versucht dieses Ansinnen auszureden und auf SchwbVWO § 3 verwiesen und gesagt, dass es unnötig sei, weil eine gesetzliche Grundlage für das Erstellen und Auslegen der Liste der Wahlberechtigten gibt.
Wenn keine Rückantwort oder Zustimmung erfolgen würde, wäre die Liste der Wahlberechtigten sonst unvollständig und es würden ggf. keine Briefwahlunterlagen versendet.

Habe ich da was verpasst?
Habe ich den Wahlvorstand falsch beraten?

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Gruß
Wolfgang


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