Zustimmung zur Datenverarbeitung (Wahlen)
Hallo,
frage doch mal Deinen WV, was sich da nach der letzten Berichtigung ABl. L074 vom 4.3.2021 geändert haben soll.
Ich gehe davon aus, daß Du auf diese Frage keine Antwort bekommen wirst.
Im Übrigen ist nach wie vor europarechtlich unstrittig, daß die für die Wahl einer eigenen Vertretung notwendige Übermittlung der dem Arbeitgeber vorliegenden Informationen unzweifelhaft von der Ausnahme des Art. 9 Abs. 2b DSGVO gedeckt ist.
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&Tschüß
Wolfgang