Wahlausschreiben (Wahlen)
Hallo zusammen,
mir ist ein Fehler passiert und brauche deswegen Rat
Habe das Wahlausschreiben erlassen, ausgegangen und zusätzlich per Mail über BCC an die Kollegen (SB+GL) versandt. Leider habe ich bei der Eingabe der Adressen einen Kollegen verloren/übersehen.
Dies fiel auf, als ich die Bekanntmachung der Wahlbewerber ebenfalls als BCC Mail versendet habe. Habe jeweils händisch die Adressen aus dem Firmenadressbuch übernommen.
Jetzt droht dieser Kollege mit der Anfechtung/Nichtigkeit der Wahl, da er sich zur Wahlaufstellen lassen wollte und Ihm diese Chance genommen wurde.
MMn. ist der Aushang ausreichend und der Kollege hat keine Chance mit seinem Vorhaben bei Gericht.
Der Kollege hat einen Vorschlag zur Güte gemacht, man startet das Wahlverfahren neu.
Hier sind wir mMn. außerhalb der Wahlordnung was erst Recht zu einer Nichtigkeit führen würde.
Vielen Dank für euren Rat.