Wahlausschreiben (Wahlen)
Moin ihr Alle,
in dem ganzen Schriftverkehr habe ich keine Aussage gefunden aus der hervorgeht welchen Status die Person hat. Oder ich habs überlesen. Viel um die Ohren im Moment.
Ist er wahlberechtigt?
Dann hätte er die Wählerliste in der Frist berichtigen lassen können.
Gehört er nicht zu den Wahlberechtigten?
Dann hätte er nur Einsicht in die Wählerliste nehmen können um Stützunterschriften zusammeln.
Gut finde ich, dass Du die Wahlberechtigten angeschrieben hast.
Aber eine enfache Bekanntmachung ( z.B. Mailverteiler an alle) das die SBV Wahl stattfindet und der Aushang an dem Ort aushängt hätte genügt.
Dann hätten auch andere Kollegen die Chance zu kanditieren und sind nicht ausen vor, und dem Gesetz wäre genüge getan.
Wegen der Wahlanfechtung mach Dir mal keine Sorgen. Falls zugelassen wird und bis das durch die Instanzen ist dauert ewig.
Nichtigkeit sehe ich auf keinen Fall.
LG
Bifavi