Wahlausschreiben (Wahlen)
Die "übersehene" Person hat nicht das Wählerverzeichnis eingesehen, da sie laut ihr keine Kenntnis von der Wahl hat. Sie hat ihrer Meinung nach darauf vertrauen dürfen, dass Sie eine Mail mit der entsprechenden Information bekommt. Deswegen schaut sie auch nicht in den entsprechenden Schaukasten.
Mit dieser Begründung wird diese Person bei Gericht m.E. niemals durchkommen und schon gar nicht mit vorgeblicher Nichtigkeit.
Der Kollege hat einen Vorschlag zur Güte gemacht, man startet das Wahlverfahren neu.
So geht das nicht: Es ginge ausnahmsweise dann und nur dann bei klarer Nichtigkeit laut ständiger Rspr. Das ist im Ergebnis nichts Anderes als Aufforderung zum illegalen Abbruch der Wahl, also zum (vorsätzlichen) Rechtsbruch! Hinzu kommt, dass bei einem Neustart zwangsläufig ja vertretungslose Zeit entstehen würde wegen der mindestens sechswöchigen Vorlaufzeit für Wahlausschreiben. Auf so ein „vergiftetes“ Angebot würde ich mich niemals „einlassen“! Zudem soll SBV-Wahl – spätestens – eine Woche vor dem Ablauf der Amtszeit der bisherigen SBV erfolgen und nicht erst im.Dezember ..… Wahlvorstand ist hier nicht befugt, diese Wahl einfach abzubrechen!
Gruß,
Cebulon