änderungskündigung eines schwbeh. und br! (Kündigung)

mrymen, Friday, 06.10.2006, 16:25 (vor 6419 Tagen)

hallo.
tut mir leid, aber wir brauchen schon wieder hilfe.
also, ein br-kollege hat den schwerbeh.status (60% mit ausweis).
nun wird die abteilung des br´s (5er gremium) ins haupthaus zentralisiert!
der br wäre dann im haupthaus, und hätte nur noch 1 jahr kündigungsschutz (+schutz durch schwerbeh.).
er möchte natürlich in der zweigstelle bleiben.
doch hier gibt es dann die abteilung nicht mehr.

unsere frage:
können wir den br doch in der zweigstelle behalten, indem wir ihm einen arbeitsplatz in einem anderem büro einrichten> die arbeit könnte er weiterhin
also in der zweigstelle machen, obwohl die anderen kollegen dieser abteilung im haupthaus wären!
oder muss er eine andere tätigkeit in der zweigstelle annehmen, wenn er nicht ins haupthaus möchte>
welche rechte hat er als br>>>

hier kennen wir uns noch gar nicht aus.

hans-peter, vielen dank für die hilfe!

gruß
anja


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