änderungskündigung eines schwbeh. und br! (Kündigung)

hackenberger, Saturday, 07.10.2006, 14:21 (vor 6418 Tagen) @ anja

Hallo Anja,

der BR möge sich einmal den § 103 Abs 3 BetrVG ansehen, sollte er aber als BR eigentlich kennen. Da der Betrieb ja nicht aufgelöst wird sondern "nur" eine Abteilung wäre dann zu prüfen ob er ggf. auf einen anderen Arbeitplatz umgesetzt werden kann, notfalls auch mit "Freikündigung" dieses. Ein wichtiger Faktor wäre hier, dass bei einer Versetzung ggf. die Gefährdung des Fortbestandes des BR darstellen würde bzw. die Unabdingbarkeit des Betroffenen im BR-Gremium. Also, es könnte ggf. dazu führen, dass ein anderer AN ins Haupthaus wechseln muss. Dieses könnte dann aber auch zu „Verstimmungen" der anderen AN führen.

Siehe auch http://www.gvn.de/recht/betriebsrat/b212.htm hier findest Du ein Urteil zu dieser Thematik. Es gibt aber im Web auch weitere, leider auch Urteile welche für die Betroffenen negativ enden. Es kommt halt immer auf den Einzelfall und seine Besonderheiten an.

Sollte die Versetzung einer Änderungskündigung bedürfen (muss nicht zwingend so sein, kommt auf den ArbV bzw. den zugrundeliegenden TV an), wäre es auch ein Grund den man als SchwbV in der Stellungnahme zur "Änderungskündigung" erwähnen kann. Dieses könnte dann ein Grund für das Integrationsamt sein der Änderungskündigung nicht zuzustimmen, besonders wenn die Beschäftigung auf Dauer durch die Versetzung möglicher weise gefährdet ist.

Das Ganze ist aber auch möglicherweise eine Maßnahmen für den § 84 (2) SGB IX. Nämlich wenn, im Zuge der geplanten Versetzung das Beschäftigungsverhältnis gefährdet sein könnte. Der mögliche Mandatsverlust stellt aber hier keine Gefährdung dar. Es müsste also ein anderer Grund einer möglichen Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben sein. Eine Unterlassung, einer Maßnahme gem. § 84 sofern erforderlich, wäre ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG, mit seinen möglichen Folgen. Hierzu findest Du ja hier alles wichtiges auf den entsprechenden Seiten bzw. hinter den von Hans-Peter hierzu eingestellten Links.

PS: Eine Anmerkung noch von mir. Euer BR hat möglicherweise Schulungsbedarf, denn gerade ein BR-Mitglied sollte die Rechtslage, besonders auch aktuelle Veränderungen (wie z.B. AGG und aber auch das SGB IX) kennen. Er sollte sich hierzu doch einmal an Hans-Peter wenden, er bietet entsprechende Schulungen an.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion