änderungskündigung eines schwbeh. und br! (Kündigung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 07.10.2006, 19:42 (vor 6417 Tagen) @ anja

» » Ganz nebenbei: Ist der BR bzw. GBR da eingeschaltet worden>
» ja, es ist der br und der gbr eingeschaltet. die verhandlungen übernimmt
» aber der br vor ort.
Da du die Frage zur Schulung nicht beantwortet hast, gehe ich davon aus, dass ihr Neulinge seid. In diesem Fall nehmt Kontakt mit der Gewerkschaft auf und lasst euch für eueren Bereich einen kompetenten Rechtsanwalt benennen. Dieser sagt euch im kostenlosen Erstgespräch welche Beschlüsse ihr zu fassen habt um ihn als Berater zu bekommen.
»
» » Ist der Arbeitsplatz behindertengerecht>
» Nein, die ist ein normaler Arbeitsplatz. Der Kollege hat bis dato auf
» einen Spezial-Schreibtisch verzichtet!
Welche Auswirkung hat denn seine Behinderung bei seiner Arbeit>

» » Gibt es noch ähnliche Abteilungen>
» Es bleibt noch die Ausstellung (Beratung, jedoch mit ganz anderen
» Arbeitszeiten. z.b.Samstags)
Und wo ist das Problem>
»
» » Gibt es in der jetzigen Zweigstelle einen anderen behindertengerechten
» » AP>
» Es gibt hier überhaupt keinen beh.gerechten Arbeitsplatz.
Wie stellst du dir denn einen behindertengerechten AP (für den Koll.) vor, dass du zu solch einer Aussage kommst.

PS. Möglicherweise wäre ein persönliches Gespräch mit einer kompetenten Person (Gewerkschaft, Anwalt) hier angebracht, denn der Fall, die Örtlichkeiten, der Betrieb etc. ist hier zu anonym um konkrete Lösungen vorschlagen zu können.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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