Erfahrungen eines Wahlvorstands (Wahlen)

Wolfgang E., Sunday, 08.10.2006, 13:36 (vor 6417 Tagen) @ traute

» Einen tag vor ende der abgabe kam ein erboster anruf. jemand wollte verlängerung der abgabe, da sie ebenfalls kandidieren wolle, aber angeblich nicht wußte, dass wahlen waren. (der aushang war an 11 verschiedenen plätzen)sie hatte aber die liste eines kandidaten "gestützt".

Eine Verlängerung der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich. Nähere Infos zu Nachfristen unter
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=3102#p3110]www.schwbv.de/forum[/link]

» das schäftste war 1 tag vor der wahl, als der AG den wahlvorstand aufforderte, die wahl nicht stattfinden zu lassen. AG und auch der wahlvorstand hatten gegen mittag ein fax vom integrationsamt erhalten, in dem dieses geraten hatte, die wahl zu stoppen. die o.g. kandidaten hatten dort angerufen und eine verzerrte wiedergabe der o.g. vorgänge geschildert,

Wenn sich eine Behörde wie hier gegenüber dem Arbeitgeber und dem Wahlvorstand zur Wahl äußert, halte ich es für zweckmäßig bzw. geboten, das die Behörde zuvor zumindest versucht, den zur Neutralität verpflichteten Wahlvorstand anzuhören bzw. den Arbeitgeberbeauftragten oder die Vertrauensperson als Verbindungsperson zum Integrationsamt zu den Behauptungen der Wahlbewerber, damit eine sachgerechte amtliche Empfehlung abgegeben werden kann.

» Bleibt das wahlergebnis gültig, bis ein richter etwas anderes entscheidet> das könnte ja lange dauern (1-2jahre>>)oder geht das relativ schnell innerhalb einiger wochen>

Arbeitsgerichte setzen häufig innerhalb weniger Wochen eine sog. „Güteverhandlung“ an, wobei sie regelmäßig den Beteiligten ganz gezielte rechtliche Hinweise zum Wahlrecht geben.


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