Wahlanfechtung und Amtszeit der neugewählten SBV (Wahlen)

Wolfgang E., Wednesday, 11.10.2006, 18:43 (vor 6414 Tagen) @ traute

» Was passiert bis dahin mit der neu gewählten VP> Ist sie im Amt oder nicht>

Die neugewählte örtliche Vertrauensperson ist frühestens nach Ablauf der Amtszeit der bisherigen Vertrauensperson im Amt (§ 94 Abs. 7 Satz 2 Halbsatz 2 SGB IX), spätestens aber am 01.12.2006.
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Bezüglich der Wahlanfechtung sind die Vorschriften über die Wahlanfechtung bei der Wahl des Betriebsrats oder Personalrats sinngemäß anzuwenden (§ 94 Abs. 6 Satz 2 SGB IX). Hier ist also das Betriebsverfassungsrecht oder das jeweilige Personalvertretungsrecht einschlägig. Zuständig für Wahlanfechtungen ist stets das Arbeitsgericht, auch für Wahlanfechtungen im öffentlichen Dienst.


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