Erfahrungen eines Wahlvorstands (Wahlen)

traute, Sunday, 08.10.2006, 14:07 (vor 6417 Tagen) @ Wolfgang E.

» Wenn sich eine Behörde wie hier gegenüber dem Arbeitgeber und dem
» Wahlvorstand zur Wahl äußert, halte ich es für zweckmäßig bzw. geboten,
» das die Behörde zuvor zumindest versucht, den zur Neutralität
» verpflichteten Wahlvorstand anzuhören bzw. den
» Arbeitgeberbeauftragten oder die Vertrauensperson als Verbindungsperson
» zum Integrationsamt zu den Behauptungen der Wahlbewerber, damit eine
» sachgerechte amtliche Empfehlung abgegeben werden kann.

hallo wolfgang,
genau das hätte ich als noch amtierende VP und mitglied im wahlvorstand auch erwartet. ich bin nicht gewillt, die genannten vorwürfe zu ignorieren und denke an eine dienstaufsichtsbeschwerde beim ministerium. der bisherige kontakt zum IA war ausgezeichnet, um so schlimmer deshalb die haltlosen und unreflektierten vorwürfe. sollte die sachbearbeiterin des IA die vorwürfe nicht umgehend zurücknehmen, werde ich so verfahren, auch, wenn es hart klingt.

» » Bleibt das wahlergebnis gültig, bis ein richter etwas anderes
» entscheidet> das könnte ja lange dauern (1-2jahre>>)oder geht das relativ
» schnell innerhalb einiger wochen>
»
» Arbeitsgerichte setzen häufig innerhalb weniger Wochen eine sog.
» „Güteverhandlung“ an, wobei sie regelmäßig den Beteiligten ganz gezielte
» rechtliche Hinweise zum Wahlrecht geben.

was passiert bis dahin mit der neu gewählten VP> ist sie im amt oder nicht>
wo kann ich das juristisch nachlesen>

gruß, traute


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