Fragen über Fragen (Allgemeines)

Holger Müller, Friday, 13.10.2006, 14:28 (vor 6412 Tagen)

Hallo,
erst mal ein großes Lob für dieses wirklich informative Forum.:-)

Ich wurde in dieser Woche zur Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen in unserer Behörde gewählt (ca. 250 Beschäftigte, insgesamt 8 Schwerbehinderte).
Da ich in diesem Gebiet leider nur sehr geringe Kenntnisse besitze möchte ich euch um einige Tipps bitten.

1.Leidiges Thema Freistellung
Fürsorgeerlass des Landes NRW 16.2
Für die individuelle Betreuung der in der Dienststelle
beschäftigten schwerbehinderten Menschen ist darüber hinaus eine Freistellung
zu gewähren, die sich an dem Muster 150 der Personalbedarfsberechnung
des Finanzministeriums orientieren kann
Bei dieser Berechnung würde mir eine Freistellung von 4,5 Std. in der Woche zustehen.
In wie weit darf der Arbeitgeber hiervon abweichen>

2.Einzelbüro
Das Büro der Schwerbehindertenvertretung soll demnächst mit einem anderen Dienstposten geteilt werden.:-(
Dass die Nutzung eines Büros mit dem PR möglich ist (§ 96 Abs. 9), ist mir bekannt aber mit einem völlig anderen Dienstposten>

3.Bewerbungen eines Schwerbehinderten.
Nach dem SGB § 81 ist die Schwerbehindertenvertretung unmittelbar zu unterrichten.
Gilt das auch für einen frei werdenden Dienstposten innerhalb einer Behörde, der nicht gesondert ausgeschrieben wird, worauf sich aber ein schwerbehinderter Kollege schriftlich beworben hat>

Für Eure Mühe im Voraus schon mal vielen Dank.

Holger


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