Fragen über Fragen (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 13.10.2006, 16:16 (vor 6412 Tagen) @ Holger Müller

Hallo Holger,

erst einmal Danke für das Lob für diese Seite. Hier sind viele Koll. welche sich stets darum bemühen diese, uns von Hans-Peter, zur Verfügung gestellte Plattform, so informativ zu gestallten wie es nur möglich ist. Dieses betrifft auch den steten Versuch so kurzfristig wie möglich auf Fragen zu antworten.

Um dieses zu ermöglichen ist es für uns aber auch wichtig, dass Fragesteller möglichst immer vor dem Einstellen von Fragen, die Suchfunktionen hier im Forum nutzen, denn sehr viele Fragen/Themen haben wir schon einmal behandelt. Einige der von Dir eingebrachten Themen hatten wir hier zwar auch schon einmal behandelt. Doch Dir als neuen Koll. hier sei es „verziehen“, dass sie noch einmal gestellt werden.;-)

So nun zur Frage „Freistellung“:

Der AG hat die SchwbV in dem für ihre Mandatsaufgaben notwendigen Umfang von der Arbeit freizustellen. Mandatsarbeit geht vor der „normalen“ Tätigkeit/Arbeit. Eine Regelung, wie auch der Fürsorgeerlass kann die gesetzlichen Ansprüche nicht einschränken nur besser gestalten.

Du musst als VPSchwb die notwendigen Zeitansätze für die Mandatsarbeit selbst einschätzen. Zu den Zeitansätzen welche Dir gewährt werden müssen, gehören neben den Zeiten für die Teilnahme an allen Sitzungen des PR/BR und seinen Arbeitsgruppen/Ausschüssen. Weiter die notwendigen Zeit für Gespräche mit dem Integrationsamt oder sonstigen Dienststellen. Ebenso die notwendigen Zeiten für Gespräche mit Schwerbehinderten/Gleichgestellten oder Koll. welche Beratungsansprüche im Rahmen von Antragsstellungen haben.

Was das Thema Büro betrifft:

Du hast Anspruch auf einen Raum (Büro) in welchem Du gesichert die notwendigen Unterlagen aufbewahren kannst und auch vertrauliche Gespräche in Ruhe führen kannst. Hierzu zählt auch, dass Du soweit vorhanden auf PC gespeicherte Unterlagen so aufbewahren kannst, dass kein andere diese einsehen kann. Auch nicht der Netzadministrator. Weiter auch soweit erforderlich einen Internetzugang und Telefonanschluss. Der PR/BR und SchwbV kann sogar verlangen, dass sie für ihre Mandatsaufgaben eine Telefonanschluss/ Internetzugang bekommen, der nicht an der Hausanlage oder der Firmen-/Behörden Firewall hängen. Also, die Anschlüsse müssen außerhalb jeder Kontrollmöglichkeiten/eingriffe des AG liegen. Das können die Räume des PR/BR sein incl. seiner tech. Ausstattung. Sofern der AG verlangt, dass SchwbV und PR/BR gemeinsame Räume/Ausstattungen nutzen müssen, muss dieses auch zeitliche möglich sein. Er darf nicht verlangen, dass du z.B. vertrauliche Gespräche im Beisein des PR/BR führen musst.

Du bist organisatorisch dem PR/BR gleichgestellt. Wenn er also dem PR/BR besondere Regelungen einräumt, muss er diese auch der SchwbV einräumen.

PS: Habe ja ganz vergessen: Herzlichen Glückwunsch zur Wahl und viel Erfolg und gute Mitarbeit hier im Forum.;-)


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