Aussetzen eines Beschlusses durch SBV - gilt dies auch für Beschlüsse im (Allgemeines)

Paul, Hamburg, Monday, 16.10.2006, 20:03 (vor 6408 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Sollte es um Fristen (z.B. Kündigung) gehen, dann schreibe dies bitte.
» Dann muss u.U. anders reagiert werden.

Hallo,
erst einmal vielen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten.
Zum besseren Verständnis meines Problems:
Befristet beschäftigte schwerbehinderte Koll. hat sich auf eine Stelle beworben, es soll aber eine andere Koll. genommen werden, weil angeblich besser qulifiziert.(stimmt wohl auch) Entscheidung ist gegen mein Votum gefallen. Versetzungsantrag der Ausgewählten liegt beim BR, Frist läuft morgen ab. Mein geplantes Vorgehen: Ich möchte den Versetzungsantrag erst dann im BR abstimmen, nachdem Gespräch mit Vertauensmann, Schwerbehinderte und Arbeitgeber stattgefunden hat. (ist geplant) Sollte es in dem Gespräch keine Aussage über eine mögliche Weiterbeschäftigung (weitere Stellen stehen demnächst zur Ausschreibung an)im Betrieb geben, kann ich noch die mögliche Verweigerung zur Versetzung als latente Drohung einsetzen. Wäre aber nicht mein Ziel, jemanden auf einen Arbeitsplatz zu hieven, wo ihn keiner will.
Ich hoffe, jemand kann mich verstehen.
Gruß Paul


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