Aussetzen eines Beschlusses durch SBV - gilt dies auch für Beschlüsse im (Allgemeines)

Paul, Hamburg, Tuesday, 17.10.2006, 09:36 (vor 6408 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» » ...weitere Stellen stehen demnächst zur Ausschreibung an
»
» Genau hier liegt der Ansatzpunkt für die SchwbV und den BR.
» Hier ergibt sich die Möglichkeit für die befristet eingestellte Kollegin
» zu votieren.

Das stimmt und so haben wir es auch vor. Problem könnte aber werden, dass desagte Koll. ausscheidet, bevor der AG ausschreibt. Daher mein Vorgehen wie vorab beschrieben.
Gruß Paul


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