Aussetzen eines Beschlusses durch SBV (Allgemeines)
Hallo Paul,
du musst unterscheiden aus welchem Grund du den Beschluss aussetzen möchtest.
- Nichtbeteiligung durch AG
- Nichtberücksichtigung ...durch BR oder PR
Bei ersterem ist es unerheblich nach welchem § der BR eine Vorlage zur Mitbestimmung hat. Bei Nichtbeteiligung ist der Beschluss auszusetzten.
Siehe hier: http://www.schwbv.de/sitzungsteilnahme.html
Sollte es um Fristen (z.B. Kündigung) gehen, dann schreibe dies bitte. Dann muss u.U. anders reagiert werden.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter