Aussetzen eines Beschlusses durch SBV (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 15.10.2006, 15:39 (vor 6410 Tagen) @ Paul

Hallo Paul,
du musst unterscheiden aus welchem Grund du den Beschluss aussetzen möchtest.
- Nichtbeteiligung durch AG
- Nichtberücksichtigung ...durch BR oder PR

Bei ersterem ist es unerheblich nach welchem § der BR eine Vorlage zur Mitbestimmung hat. Bei Nichtbeteiligung ist der Beschluss auszusetzten.
Siehe hier: http://www.schwbv.de/sitzungsteilnahme.html

Sollte es um Fristen (z.B. Kündigung) gehen, dann schreibe dies bitte. Dann muss u.U. anders reagiert werden.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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