Immer noch keine Wahl eingeleitet !!! (Wahlen)

hackenberger, Monday, 30.10.2006, 08:31 (vor 6395 Tagen) @ PanTau

Eine Schwerbehindertenvertretung muss nach Abs. 1 Satz 1 in allen Betrieben und Dienststellen gewählt werden, in denen mindestens fünf schwerbehinderte Menschen bzw. nach § 2 Abs. 3 SGB IX Gleichgestellte nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. ………………………………………………………………………..………………………..
……………………………………………………………………………………………………………. Es obliegt der bestehenden Schwerbehindertenvertretung (§ 1 Abs. 1 SchwbWO) oder bedarf – falls bisher keine Schwerbehindertenvertretung existiert – der Initiative von drei Wahlberechtigten oder des Betriebs- oder Personalrates, eine Versammlung der Schwerbehinderten und Gleichgestellten zur Wahl eines Wahlvorstandes einzuberufen (§ 1 Abs. 2 SchwbWO). Allerdings kann nach Abs. 4 auch das zuständige Integrationsamt zu einer entsprechenden Wahlversammlung einladen.


SchwbVWO § 1 Bestellung des Wahlvorstandes.
(1) Spätestens acht Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit bestellt die Schwerbehindertenvertretung einen Wahlvorstand aus drei volljährigen in dem Betrieb oder der Dienststelle Beschäftigten und einen oder eine von ihnen als Vorsitzenden oder Vorsitzende.
(2) 1 Ist in dem Betrieb oder der Dienststelle eine Schwerbehindertenvertretung nicht vorhanden, werden der Wahlvorstand und dessen Vorsitzender oder Vorsitzende in einer Versammlung der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen (Wahlberechtigte) gewählt. 2 Zu dieser Versammlung können drei Wahlberechtigte oder der Betriebs- oder Personalrat einladen. 3 Das Recht des Integrationsamtes, zu einer solchen Versammlung einzuladen (§ 94 Abs. 6 Satz 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch), bleibt unberührt.


Also, suche Dir noch 2 Wahlberechtigte und redet mit der SchwbV und dem PR/BR. Wir dann keine Wahl eingeleitet, wendet euch mit der Bitte um Unterstützung an das Integrationsamt.

Die bisherige SchwbV verliert nach Ablauf der bisherigen Amtszeit (4 Jahre nach Bekanntgabe des letzten Wahlergebnisses) ihr Mandat. Es ist nichts mit mache einfach weiter. Ggf. entstehen bei euch einige Tage/Wochen ohne SchwbV-Mandat (mandatslose Zeit), da der Zustand Ende des bisherigen Mandates und noch nicht stattgefundene Neuwahl gegeben ist. Das Handel der bishertigen SchwbV wäre ggf. dann ein gutes Argument für eine/einen neuen Kandidaten im Rahmen der Wahlwerbung. ;-)


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