Immer noch keine Wahl eingeleitet !!! (Wahlen)

PanTau, Thursday, 02.11.2006, 13:37 (vor 6391 Tagen) @ hackenberger

Hallo Herr Hackenberger,

was soll ich denn jetzt machen> (so)

Die amtierende Schwerbehindertenvertretung hat jetzt zur Wahlversammlung einberufen und will die Wahl der Vertrauensperson im vereinfachten Verfahren durchführen und das am 29.11.2006>>>>>>>>> (damit ja keiner Einspruch einlegt, bzw. auf dem letzten Drücker!!)
Das vereinfachte Verfahren ist meiner Meinung nach nicht zulässig und es muss im förmlichen Wahlverfahren gewählt werden.
Dienststelle unter 50 Schwb aber mit räumlich weit verteilten Dienststellenteilen!!!!! einige über 100 km

Erfahrungsgemäß kommen zu dieser Wahlversammlung leider nur sehr wenige Schwb und die die diesmal kommen, werden im Vorfeld schon "geimpft" (spricht sich jedenfalls so herum!) Und im Wahlanschreiben steht schon drin, dass die jetzige SchwbV vorab wissen will, ob man kommt>!>!>!>!

Aber die jetzige SchwbV will einfach weiter machen, obwohl etliche Schwb sehr enttäuscht sind und auch von ihr nicht vertreten werden, bzw man erreicht sie gar nicht, zurückgerufen wird auch nicht.
Ich habe mich in meiner Verzweiflung in meiner eigenen Sache schon an den 2. Vertreter der nächsthöheren Vertretung gewandt und der sieht das genauso, bzw. ihm sind die Hände gebunden, denn er wird auch nicht mehr von dieser Person informiert, bzw. lieber soll kein Schwbv in der Sitzung sein als diese "eine" Person oder sein Mitläufer.

Der 2. Vertreter "wirbelt" zu viel und setzt sich wenigstens für die Schwb. ein, aber er ist halt von einer ganz anderen Dienststelle. Er wird mit ziemlicher Sicherheit auch bei seiner Dienststelle wieder gewählt, denn was man so von ihm hört, setzt er sich wirklich gut für die Schwb ein und hat auch schon viel für die einzelnen Schwb. erreicht.
Das ist "hier" auch im öffentlichen Dienst leider nicht gerne gesehen und man versucht ihn zu "zermürben" "klein" zu kriegen und man legt ihm immer wieder Steine in den Weg und ich hoffe, dass er das übersteht und weitermacht und auch für die nächst höhere SchwbV kandidieren wird und dann könnte er sich jedenfalls auch für uns Schwb bei der jetzigen Dienststelle einsetzen, bzw. auf diese Person einwirken.

Wie kann man die Wiederwahl verhindern> Ist dies nicht ein "Formfehler" und Anfechtungsgrund wenn die Wahl im vereinfachten Verfahren durchgeführt und nicht wie eigentlich vorgeschrieben im förmlichen Wahlverfahren> Ist ja eigentlich auch schon zu spät, er hat sich halt auch nicht darum gekümmert und jetzt zieht er das durch wie er das so meint um auch ja wieder "gewählt" !!! zu werden.

PanTau :-(


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