Vereinfachte Wahl statt förmliches Wahlverfahren? (Wahlen)

Wolfgang E., Thursday, 02.11.2006, 15:27 (vor 6391 Tagen) @ PanTau

» Die amtierende SBV hat jetzt zur Wahlversammlung einberufen und will die Wahl der Vertrauensperson im vereinfachten Verfahren durchführen und das am 29.11.2006.

» Das vereinfachte Verfahren ist meiner Meinung nach nicht zulässig und es muss im förmlichen Wahlverfahren gewählt werden. Dienststelle unter 50 Schwb aber mit räumlich weit verteilten Dienststellenteilen, einige über 100 km

Das wäre u.U. illegal bzw. eine Amtspflichtverletzung der SBV wohl mit dem Ziel, die Fristen des förmlichen Wahlverfahrens zu umgehen. Ich würde der SBV klarmachen, dass sie keinerlei Recht dazu hat, zur vereinfachten Wahl einzuladen nach der Rechtsprechung mangels "räumlicher Nähe" bei einer Entfernung von über 100 km (§ 94 Abs. 6 Satz 3 SGB IX) mit der Aufforderung, diesen Wahlaufruf sofort zurückzunehmen zur Vermeidung eines Rechtsstreits.

Das förmliche Wahlverfahren dürfte aber nur dann vorgeschrieben sein, wenn es in den "räumlich weit auseinander liegenden Teilen" (Wahlbroschüre, Seite 18) mindestens einen schwerbehinderten Beschäftigten gibt. Ist dies der Fall, käme rechtlich ein Antrag auf Einstweilige Anordnung beim Arbeitsgericht vor dem Wahltag in Betracht, oder eine fristgerechte Wahlanfechtung durch mindestens drei Wahlberechtigte beim ArbG nach dem Aushang des Wahlergebnisses (Wahlbroschüre, S. 37).

Rechtsprechung:
www.schwbv.de/urteile/60.html
www.schwbv.de/urteile/2.html
www.schwbv.de/urteile/69.html


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion