Wahlstörung? (Wahlen)

micha, Rheinland/Pfalz, Thursday, 09.11.2006, 19:42 (vor 6389 Tagen)

Hallo liebe Kollegen/innen,

nach dem die Wahlvorschläge bei uns (dem Wahlvorstand) eingereicht wurden, mussten wir einen Wahlvorschlag für ungültig erklären. Zuerst waren nicht genug Stützunterschriften (wir brauchen mind. 3 Unterschriften) auf dem Wahlvorschlag. Es waren nur 2 drauf. Dann kam für den selben Bewerber noch ein Wahlvorschlag mit nur 1 Unterschrift (1 Tag später). Daraufhin hat der Wahlvorstand den Listenführer darauf aufmerksam gemacht das dies kein gültiger Wahlvorschlag sei. Dann kam außerhalb der 2 Wochen frist (also verspätet) ein neuer Wahlvorschlag für diesen Bewerber (dieser war ok aber verspätet!). Wir haben das dem Listenführer mitgeteilt und gesagt das sein Wahlvorschlag ungültig sei. Nun kommt ein Brief der Dienstellenleitung in dem angeregt wird alles noch mal neu zu wiederholen. (meine persönliche Meinung: Nur damit derjenige nochmals die chance bekommt sich zu bewerben). Wie sollen wir uns verhalten> Kann die Dienstelle das verlangen> Wer kann/darf das verlangen> Wir wurden aufgefordert von einem AN der nicht schwerbehindert ist, die Wahlunterlagen an ihn zu schicken damit er sich diese anschauen kann. Das geht ihn doch gar nichts an , oder>
Viele Fragen ich weiß....
Hoffentlich viele Antworten...Danke!!!
Gruß Micha

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Gruß Micha


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