evtl. Wahlstörung? (Wahlen)

micha, Rheinland/Pfalz, Friday, 10.11.2006, 21:39 (vor 6389 Tagen) @ Maximilian

» Den Einreichern ungültiger WV soll, wenn möglich, noch Gelegenheit gegeben
» werden, einen gültigen WV innerhalb der Fristen nachzureichen.
Ja schon klar... aber doch nur wenn es sich um heilbare Mängel handelt, oder>
» waren denn noch andere (gültige) WV da>
» Wenn nein, dann gibt es noch eine Nachfrist nach SchwbVWO §7
Ja es waren noch zwei gültige Wahlvorschläge da

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Gruß Micha


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