evtl. Wahlstörung? (Wahlen)

Maximilian, Friday, 10.11.2006, 13:22 (vor 6389 Tagen) @ micha

» Hallo liebe Kollegen/innen,
»
» nach dem die Wahlvorschläge bei uns (dem Wahlvorstand) eingereicht wurden,
» mussten wir einen Wahlvorschlag für ungültig erklären. Zuerst waren nicht
» genug Stützunterschriften (wir brauchen mind. 3 Unterschriften) auf dem
» Wahlvorschlag. Es waren nur 2 drauf.
Den Einreichern ungültiger WV soll, wenn möglich, noch Gelegenheit gegeben werden, einen gültigen WV innerhalb der Fristen nachzureichen.


» Dann kam für den selben Bewerber noch
» ein Wahlvorschlag mit nur 1 Unterschrift (1 Tag später). Daraufhin hat der
» Wahlvorstand den Listenführer darauf aufmerksam gemacht das dies kein
» gültiger Wahlvorschlag sei. Dann kam außerhalb der 2 Wochen frist (also
» verspätet) ein neuer Wahlvorschlag für diesen Bewerber (dieser war ok aber
» verspätet!).
Waren denn noch andere (gültige) WV da>
Wenn nein, dann gibt es noch eine Nachfrist nach SchwbVWO §7


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