evtl. Wahlstörung? (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 11.11.2006, 09:57 (vor 6389 Tagen) @ micha

» » Den Einreichern ungültiger WV soll, wenn möglich, noch Gelegenheit
» gegeben
» » werden, einen gültigen WV innerhalb der Fristen nachzureichen.
» Ja schon klar... aber doch nur wenn es sich um heilbare Mängel handelt,
» oder>
Dies war/ist doch ein heilbarer Mangel, wenn eine Unterschrift zu wenig ist.

PS: Wie kommt ihr eigentlich auf 3 Unterschriften> Ist das errechnet oder die Mindestzahl>

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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