Wahl - wie es nicht sein soll! (Wahlen)

bifavi, Thursday, 09.11.2006, 21:29 (vor 6390 Tagen)

Hallo und schönen Guten Abend.

Ich bin ein Neuer hier und kein SBVler.
Ich hoffe ich bin trotzdem willkommen.


Aber hier erstmal meine Geschichte.

Im Juni diesen Jahres fragte ich meine SBV wann denn wieder Wahlen seien.
Diese Frage wurde mir natütlich richtig beantwortet.

Auf die Frage hin ob ich auch wählbar sei würde mir geantwortet ich sei wählbar und ich würde von ihnen hören.

Die Monate gingen ins Land und ich hörte nix von Ihnen.
Nun letze Woche fragte ich mal nach wie weit sie denn mit den Vorbereitungen für die Wahl seien.Denn ich hätte noch keinen Aushang am schwarzen Brett weder in der Betriebsküche gesehen.

Wählerliste hätte sie noch keine erstellt da sie nicht weiß wer überhaupt wahlberechtigt ist.Die Liste Der Wahlberechtigten wollen die auch noch öffentlich aushängen.

Sie hat die Behindertenliste vom Arbeitgeber bekommen.
Leider ist diese nicht immer auf dem neusten Stand.
Aber mich zu fragen ob Gleichgestellte auch wählen dürfen oder nur welche mit 50% und mehr.

Bildet euch Eure eigene Meinung darüber.

An Wahlvorbereitungen ist also noch nix gelaufen.

Ich fragte auch nach wie denn die Wahl durchgeführt werden soll.

Zitat: Vereinfachtes Wahlverfahren ohne Wahlversammlung,
Anschreiben der Wählberechtigten, Wahl der SBV durch reine Briefwahl durch die Wahlberechtigten, keine Öffentliche Auszählung der Stimmen( soll beim Betriebsrat gemacht werden).
Kanditaten für die SBV sollen Stützungsunterschriften sammeln.

Firmenbeschreibung:Sitz in Hessen,Laut Arbeitgeberliste weniger als 50 Schwerbehinderte.Keine Räumliche Trennung.

Nicht gut dachte ich mir und machte mich selber schlau.

Also meiner Meinung nach muß eine Wahlversammlung gehalten werden.
Reine Briefwahl auch nicht zulässig.
Frist zu knapp>
Stützungsunterschriften bei vereinfachten Wahlverfahren nicht erforderlich.
Aushang der Liste mit den Wahbrechtigten unzulässig.
Ist es soweit alles Richtig>

Nun meine Fragen:
Kann ich mich sowohl als Vertrauensmann als auch zum Stellv. kanditieren>

Sind zwei Wahldurchgänge erforderlich>

Kann ich und zwei Wahlberechtigte eine Wahlversammlung selber einberufen obwohl SBV und BR im Betrieb vorhanden sind.

Darf ich für mich Werbung machen (Wahlkampf und Stimmenfang)>

So das wars erst mal für heute.

Ach ein Schlußwort noch.

Ich sagte meien SBV heute noch wenn sie doch nicht weiter weiß soll sie doch das IA anrufen.
Hatte Ihr vorher Formulare wegen Wahldürchführung gebracht.
(Halbe Nacht wie blöde gegoogelt und gedruckt)

Antwort: Sie hätte schließlich auch noch was andres zu tun.


So ich hoffe ich hab euch alle nicht so sehr gelangweilt.

Na ja vieleicht wollen die mich ja auch garnicht haben als SBV, weil ich bis jetzt immer auf meine Rechte als Behinderter Mensch gepocht habe.
Auch vor Gericht sogar.
ZB technische Arbeitshilfe, dann § 124 IX SGB und noch einige andre Sachen alles meistens ohne die jetzige SBV.
Die macht einfach nix.
Obwohl die schon ewige Stellv. war.

So nun aber Schluß ich such hier im Forum noch.

Ich wünsch euch allen noch nen schönen Abend und weiterhin viel Erfolg bei eurer SBV Arbeit.

BiFavi


Rechtschreibfehler sind zur belustigung der Leser da


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