Eine tolle Story (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 11.11.2006, 10:07 (vor 6388 Tagen) @ bifavi

» Was ist wenn keine Wahlversammlung stattfindet>
Dann kann keine Wahl stattfinden.
»
» Ist die Wahl dann gültig>
Ich meine nein. Entscheiden tut es aber ein Gericht.
»
» Oder muß sie angefochten werden>
Es muss nicht sein. Wenn es keinen stört, dann bleibt es so und der Koll. ist weitere 4 Jahre im Amt.
Fazit: "Wo kein Kläger - da kein Richter!"

» Reicht die Frist noch>
Spätestens 3 Wochen vor Ablauf des Amtszeit der bisherigen Schwerbehindertenvertretung und mindestens 3 Wochen vor der Wahlversammlung

» Oder endet die Amtszeit automatisch am 30.11. wenn bis dahin keine Wahl
» erfolgt ist und kein Wahlergebnis vorliegt.
Sein Mandat endet am 30.11.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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