Eine tolle Story (Wahlen)
Hallo Hans Peter
Danke für deine schnelle Beantwortung, ich hab aber noch jede Menge weitere Fragen.
Was ist wenn keine Wahlversammlung stattfindet>
Ist die Wahl dann gültig>
Oder muß sie angefochten werden>
War heut noch mal schauen ob schon was ausghängt ist.
Nix.
Reicht die Frist noch>
Darf der Wahlzeitraum seitens der SBV nach hinten verschoben werden>
Oder endet die Amtszeit automatisch am 30.11. wenn bis dahin keine Wahl erfolgt ist und kein Wahlergebnis vorliegt.
Hat SBV gesagt: Wenn wir etwas später wählen wäre auch nicht schlimm.
Also meiner Meinung nach muß eine Wahlversammlung gehalten werden.
Reine Briefwahl auch nicht zulässig.
Frist zu knapp>
Stützungsunterschriften bei vereinfachten Wahlverfahren nicht erforderlich.
Aushang der Liste mit den Wahbrechtigten unzulässig.
Ich hoffe das ich da nicht verkehrt liege mit meiner Ansicht
Gruß Bifavi