Eine tolle Story (Wahlen)

bifavi, Friday, 10.11.2006, 21:09 (vor 6389 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans Peter

Danke für deine schnelle Beantwortung, ich hab aber noch jede Menge weitere Fragen.

Was ist wenn keine Wahlversammlung stattfindet>

Ist die Wahl dann gültig>

Oder muß sie angefochten werden>

War heut noch mal schauen ob schon was ausghängt ist.
Nix.

Reicht die Frist noch>

Darf der Wahlzeitraum seitens der SBV nach hinten verschoben werden>

Oder endet die Amtszeit automatisch am 30.11. wenn bis dahin keine Wahl erfolgt ist und kein Wahlergebnis vorliegt.

Hat SBV gesagt: Wenn wir etwas später wählen wäre auch nicht schlimm.

Also meiner Meinung nach muß eine Wahlversammlung gehalten werden.
Reine Briefwahl auch nicht zulässig.
Frist zu knapp>
Stützungsunterschriften bei vereinfachten Wahlverfahren nicht erforderlich.
Aushang der Liste mit den Wahbrechtigten unzulässig.

Ich hoffe das ich da nicht verkehrt liege mit meiner Ansicht

Gruß Bifavi


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