Eine tolle Story (Wahlen)

bifavi, Thursday, 23.11.2006, 17:23 (vor 6375 Tagen) @ bifavi

Hallo an Euch alle.
Hab mir mal die Mühe gemacht und das Wahlauschreiben unserer Wahl abgeschrieben.
Auch auf die Gefahr hin das meine SBV auch hier ist.
Bin ja eh schon das schwarze Schaf in unsrer Abteilung und Firma.


Wahlaussreiben zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung/stellv.Schwerbehindertenvertreung 2006


Wer darf wählen>
Wahlberechtigt sind alle im Betrieb beschäftigten schwerbehinderte oder gleichgestellte schwerbehinderte Menschen.

Wer kann gewählt werden>
Wählbar sind alle alle Beschäftigten, die auch in den Betriebsrat gewählt werden können.Das heiß: Die Schwerbehindertenvertretung muß selbst nicht schwerbehindert sein.
Voraussetzung der Wählbarkeit sind:

1.Vollendung des 18 Lebensjahr
2.ein nicht nur vorübergehendes Beschäftigungsverhältnis
3.eine mindestens sechsmonatige Beriebszugehörigkeit
4. keine leitende Angestellten Funktion

Die Liste der Wahlberechtigten und die Wahlordnung liegt ab 09.11.06 im Büro des Betriebsrates aus.
Wählen kann nur, wer in die Liste der Wahlberechtigten eingetragen ist. Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten ist nur innerhalb von 2 Wochen seit dem Erlass des Wahlausschreibens schriftlich bei der Wahlleitung (Büro des Betreibsrates) möglich.
Die Wahlvorschläge müssen bis zum 23.11.06, 15.00 Uhr im Büro des Betriebsrates abgegeben werden.
Jeder Wahlberechtigte kann sowohl einen Wahlvorschlag der Schwerbehindertenvertretung, sowie auch der stellv. Schwerbehindertenvertretung unterzeichnen.
Aus den Wahlvorschlägen muß eindeutig hervorgehen, für welches Amt der Bewerber antritt.
Es werden nur Wahlvorschläge berücksichtigt die fristgerecht eingehen.
Die Wahlleitung hat beschlossen, die Wahl in Form einer Briefwahl durchzuführen.
Die Wahlunterlagen werden am 24.11.06 versendet.
Die Rücksendung der Stimmzettel einschl.der persönlichen Erklärung muss bis zum 08.12.06 bis 15.00 erfolgen.

Die Auszählung der Stimmzettel mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist am 11.12.06 um 14.00 Uhr im Buro des Betriebsrates.


Unterschrift

Wahleitung

Datum vom 08.12.06


Nun die Wahleitung ist die jetzige SBV und hat keine Räumlichkeiten im BR Büro.
Ist ja sowieso wurscht.
Die haben die Liste der Wahlberechtigten eh ans schwarze Brett gehangen.

Amtszeit endet doch am 30.11.
Sind wir ab 30.11. ohne SBV>
Kann ich da nicht selber eine WV einberufen.

Kann auch eine Wahlleitung einfach benannt werden>
Was ist mit Schwerbeinderten oder Gleichgestellten die nicht auf der Arbeitgeberliste stehen dürfen die auch Wählen>
Sind laut aushängender Liste 36 SB
Viele melden doch ihre Schwerbehinderung gar nicht aus Angst.

Gruß bifavi


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