Ausschluss von Kandidaten (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 10.11.2006, 10:13 (vor 7285 Tagen) @ Paco1808

Hallo Paco,

» Kann man nichts gegen solche Kandidaten Unternehmen (Ausschluss von der
» Wahl oder ähnliches)
Nein, von der Wahl kann niemand ausgeschlossen werden.

» Was kann ich tun> Ich stehe unter Druck dieser Personen.
Es ist schwierig einen pauschalen Rat zu geben, ohne dass ich den Betrieb bzw. die Personen kenne.
Sprich doch mal mit dem PR-Vorsitzenden oder mit dem Koll. der Gewerkschaft, dass sie mäßigend auf die "Störer" einwirken.

Lass dich nicht beirren und versuche mit deinen Kollegen vom WV die Wahl ordnungsgemäß durchzuziehen.
Hier scheint die Angst der "Wahlniederlage" aus den beiden zu sprechen.
Die Wahlberechtigten werden schon die "richtige" Entscheidung treffen. ;-)

Die Rechtssprechung (BetrVG § 119 meint dazu:
Das Verbot der Wahlbehinderung richtet sich gegen jedermann. Es gilt nicht nur für den AG und Angehörige des Betriebs ( in deinem Fall, die genannten Koll.) oder UN, sondern auch für Außenstehende.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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