Ausschluss von Kandidaten (Wahlen)
» »
» » Die Rechtssprechung (BetrVG § 119 meint dazu:
» » Das Verbot der Wahlbehinderung richtet sich gegen jedermann.
» Es
» » gilt nicht nur für den AG und Angehörige des Betriebs ( in deinem Fall,
» » die genannten Koll.) oder UN, sondern auch für Außenstehende.
»
» hans-peter,
» gibt es etwas ähnliches auch im PR>
Hallo Traute,
da gibt es bestimmt auch so was. Du hast doch bestimmt einen Kommentar zu deinem PersVG. Da müsste das drinstehen.
Ich muss da leider passen, denn ich habe keinen.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter