Ausschluss von Kandidaten (Wahlen)

hackenberger, Friday, 10.11.2006, 20:58 (vor 7284 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

wer hat die Wahl wie und wann angefochten>

Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung kann nicht von jedermann angefochten werden, der Betreffende muss vielmehr zum Kreis der Anfechtungsberechtigten gehören. Dazu zählen gemäß § 19 BetrVG, § 25 BPers-
VG drei oder mehr Wahlberechtigte sowie der Arbeitgeber. Fraglich ist, ob den im Betrieb/in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften, die die Wahl des Betriebs- bzw. Personalrats gemäß §19 BetrVG und § 25 BPersVG
anfechten können, in sinngemäßer Anwendung dieser Vorschriften auch ein Anfechtungsrecht bei der Wahl derSchwerbehindertenvertretung einzuräumen ist.

Betriebs- und Personalräte haben kein Anfechtungsrecht.


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