Ausschluss von Kandidaten (Wahlen)

traute, Friday, 10.11.2006, 19:42 (vor 7284 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

»
» Die Rechtssprechung (BetrVG § 119 meint dazu:
» Das Verbot der Wahlbehinderung richtet sich gegen jedermann. Es
» gilt nicht nur für den AG und Angehörige des Betriebs ( in deinem Fall,
» die genannten Koll.) oder UN, sondern auch für Außenstehende.

hans-peter,
gibt es etwas ähnliches auch im PR> was passiert mit den störern> meine wahl ist genau von diesen angefochten worden... wer (der wahlvorstand>)und wo wird das angezeigt>
gruß, traute


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