Gesamt-SchwbV - wer ist wählbar? (Wahlen)

Mieze @, Monday, 13.11.2006, 18:59 (vor 6386 Tagen)

Im Kommentar (Bund-Verlag, Ausgabe 2002, S. 156) zum SGB IX finde ich zum §97 folgende Aussage:
"Die Mitglieder der Gesamtschwerbehindertenvertretung müssen nicht Vertrauenspersonen eines einzelnen Betriebes oder einer einzelnen Dienststelle sein, da alle alle Beschäftigten des Betriebes oder der Dienststelle, die als Schwerbehindertenvertretung nach §94 Abs. 3 wählbar sind, auch für die Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung in Frage kommen."

Ich nahm an, dass es bei der Schwerbehindertenvertretung (SBV) eine Stufenvertretung analog zum Betriebsrat gibt...:
1. die örtlichen Betriebe wählen ihre SBV
2. die örtlichen Schwerbehindertenvertreter wählen untereinander, aus ihrem Kreis einen Gesamtschwerbehindertenvertreter.
3. aus dem Kreis der Gesamtschwerbehindertenvertreter wird (untereinander) die Konzernschwerbehindertenvertretung gewählt.

Was ist nun richtig>
Wenn jeder wählbar wäre, müßte ich doch im gesamten Betrieb deutschlandweit alle wählbaren anschreiben/in Kenntnis setzen - und die örtlichen Vertreter müßten dann aus einem riesigen potentiellen Pool von Kandidaten wählen (die womöglich örtlich bei den Wahlen kein Mandat bekommen haben>) Es fällt mir schwer, dass der Gesetzgeber das gemeint haben soll.

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!
Liebe Grüße, Kampfmieze


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion