Wahl Gesamtschwerbehindertenvertretung - wer ist wählbar? (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 14.11.2006, 18:37 (vor 6385 Tagen) @ Mieze

» Das ist doch ein Problem in grossen Firmen - um hier nicht anfechtbar zu
» werden, müßte ich alle wählbaren von ihrem Recht zur Kandidatur
» informieren, denn wenn ich das richtig weiss, ist die schriftliche Wahl
» vorgeschrieben. Das hieße, dass ich u.U. mehrere 1000 MA anschreiben muss
» und einer geringen Anzahl von Wählern (örtliche VP) möglicherweise eine
» Vielzahl von Kandidaten gegenüber steht> Ist das richtig>
Nein, so musst du es nicht machen.

» Gilt dann übrigens vollständig das förmliche Wahlverfahren:
» Fristen, Kandidaten mit Stützunterschriften, etc.>
Ja, aber nur wenn folgendes nicht möglich ist.

SchwbVWO §22(3)
Sofern rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- oder Hauptschwerbehindertenvertretung eine Versammlung nach § 97 Abs. 8 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch stattfindet, kann die Wahl abweichend von Absatz 1 im Rahmen dieser Versammlung durchgeführt werden. § 20 findet entsprechende Anwendung.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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