Wahl Gesamtschwerbehindertenvertretung - wer ist wählbar? (Wahlen)

Mieze @, Tuesday, 14.11.2006, 17:26 (vor 6385 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Vielen Dank für die Antwort, Hans-Peter!!!:-)

» Hallo Mieze,
» ..»
» » 2. die örtlichen Schwerbehindertenvertreter wählen
» untereinander,
» » aus ihrem Kreis einen Gesamtschwerbehindertenvertreter.
» Stimmt nur teilweise. :-(
» Die örtlichen VP wählen jemand, der von einem VP vorgeschlagen wird.
» Das muss niemand aus ihrem Kreis sein. Wählbar ist jeder Wahlberechtige
» nach SGB IX §94.
:-(
Das ist doch ein Problem in grossen Firmen - um hier nicht anfechtbar zu werden, müßte ich alle wählbaren von ihrem Recht zur Kandidatur informieren, denn wenn ich das richtig weiss, ist die schriftliche Wahl vorgeschrieben. Das hieße, dass ich u.U. mehrere 1000 MA anschreiben muss und einer geringen Anzahl von Wählern (örtliche VP) möglicherweise eine Vielzahl von Kandidaten gegenüber steht> Ist das richtig>

Gilt dann übrigens vollständig das förmliche Wahlverfahren:
Fristen, Kandidaten mit Stützunterschriften, etc.>


»» Im übrigen gilt für die Wahl zum GesSchwbV, KSchwbV etc. das SGB IX §94
» Abs. 3-7


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