Wahl Gesamtschwerbehindertenvertretung - wer ist wählbar? (Wahlen)
Hallo Mieze,
» 1. die örtlichen Betriebe wählen ihre SBV
Stimmt.
» 2. die örtlichen Schwerbehindertenvertreter wählen untereinander,
» aus ihrem Kreis einen Gesamtschwerbehindertenvertreter.
Stimmt nur teilweise.
Die örtlichen VP wählen jemand, der von einem VP vorgeschlagen wird.
Das muss niemand aus ihrem Kreis sein. Wählbar ist jeder Wahlberechtige nach SGB IX §94.
» 3. aus dem Kreis der Gesamtschwerbehindertenvertreter wird
» (untereinander) die Konzernschwerbehindertenvertretung gewählt.
Hier läuft es wie bei den GesSchwbVn.
Im übrigen gilt für die Wahl zum GesSchwbV, KSchwbV etc. das SGB IX §94 Abs. 3-7
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter