Wahl Gesamtschwerbehindertenvertretung - wer ist wählbar? (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 13.11.2006, 19:25 (vor 6386 Tagen) @ Mieze

Hallo Mieze,

» 1. die örtlichen Betriebe wählen ihre SBV
Stimmt.

» 2. die örtlichen Schwerbehindertenvertreter wählen untereinander,
» aus ihrem Kreis einen Gesamtschwerbehindertenvertreter.
Stimmt nur teilweise. :-(
Die örtlichen VP wählen jemand, der von einem VP vorgeschlagen wird.
Das muss niemand aus ihrem Kreis sein. Wählbar ist jeder Wahlberechtige nach SGB IX §94.

» 3. aus dem Kreis der Gesamtschwerbehindertenvertreter wird
» (untereinander) die Konzernschwerbehindertenvertretung gewählt.
Hier läuft es wie bei den GesSchwbVn.

Im übrigen gilt für die Wahl zum GesSchwbV, KSchwbV etc. das SGB IX §94 Abs. 3-7

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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