Stellungnahme des Arbeitgebers (Gleichstellung)

Wolfgang H., Monday, 20.11.2006, 08:18 (vor 6379 Tagen) @ Kerstin

Hallo Kerstin,

vom Grundsatz her: Die Gleichstellung schützt nur vor einer Kündigung, die auf Grund der Behinderung ausgesprochen wird.

Kündigungen wegen Umstrukturierung sind sog. betriebsbedingte Kündigungen, bei denen die Gleichstellung auch nur bedingt schützt.

Bei dem Antrag auf Gleichstellung muss schon eine Gefährdung des Arbeitsplatzes auf Grund der Behinderung vorliegen.

Bei uns in Stuttgart wird ein Antrag sofort abgelehnt, wenn die Mitwirkung des Arbeitgebers ausgeschlossen werden soll.


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