Stellungnahme des Arbeitgebers (Gleichstellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 18.11.2006, 17:58 (vor 6381 Tagen) @ Kerstin

Hallo Kerstin,
» Ist es möglich eine Gleichstellung quasi präventiv für den Fall der Fälle
» zu stellen>
Ja, aber....
Schau dir mal den Antrag zur Gleichstellung an, dann kannst du ersehen ob die Kriterien auf dich zutreffen.

» Ist es immer der Fall, dass der AG von der AfA zu einer Stellungnahme
» aufgefordert wird>
JA.

» Kann die AfA meinen Antrag verweigern, wenn ich nicht möchte dass mein AG
» davon erfährt>
Ja und Nein!
Text aus dem Antragsformular: Sollten Sie mit der Befragung Ihres Arbeitgebers nicht einverstanden sein, kann Ihr Antrag aufgrund fehlender Mitwirkung abgelehnt werden (§ 66 SGB IX)

Weiteres zum Thema: http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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