Feststellung der Nichtigkeit (Wahlen)

traute, Wednesday, 22.11.2006, 18:27 (vor 6373 Tagen) @ bifavi

»
» Jetzt meine Fragen:
»
» Soll ich den Arbeitgeber darauf hinweisen das wenn sie die Wahl so
» durchführen sie mit einer Klage vorm Arbeitsgericht rechnen können>
»
das wäre wahlbeeinträchtigung und ist untersagt. für die wahl ist ausschließlich der wahlvorstand zuständig, nicht der AG.
»
» Wer trägt die Kosten zur Feststellung der Nichtigkeit der Wahl>

der arbeitgeber
»
»
» Und wie hoch sind die ungefähr>

keine ahnung
»
»
» Einiges hab ich ja schon mit dem IA regeln können aber die wußten im
» Moment auch nicht alles.

das IA darf nicht in ein laufendes wahlverfahren eingreifen
»
»
» Am einfachsten wärs doch die würden die Wahl nicht bis zum 30.11.
» schaffen.
» Dann wären wir zwar ohne SBV könnten aber selber ein Wahlversammlung
» einberufen.
»
»
» Achso nochwas:
»
» Sind wohl Wahlvorschläge für mich eingegangen.
» Der angebliche Wahlvorstand hat mich nämlich heute angerufen.
» Sowie als SBV und stellv.SBV.
»
» Die wollten nun wissen für welches AMT ich nun kandidiere.
für eins von beiden mußt du dich innehalb 3 tagen nach der wahl entscheiden.
»
» Ich hab gesagt natürlich für beide.
»
» WV: Das ginge nicht, ich müßt mich schon entscheiden vor der Wahl für
» welches Amt.
was machen die da eigentlich>>>>
»
» Wenn nicht so traurig wäre, müßt man echt darüber lachen.
»
» Aber das nur am Rande.
»
»
» Hauptsache mir kann jemand meine Fragen beantworten.
» Ich denk aber schon.
» Hier wurde mir immer gut geholfen.
» Danke an alle.
»
» Gruß bifavi


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