Feststellung der Nichtigkeit (Wahlen)

BirgitKE, Berlin, Thursday, 23.11.2006, 06:44 (vor 6372 Tagen) @ bifavi

» Hast du noch ne Grunglage wo das steht mit den drei Tagen>
»
» Hab schön gesucht wie irre aber nix gefunden.
» Oder ich habs überlesen.

Hallo Bifavi,

heiße zwar nicht Traute, aber vielleicht darf ich Dir auch auf die Sprünge helfen... ;-)

§ 14 SchwbVWO (Wahlordnung der Schwerbehindertenvertretungen)
1) Der Wahlvorstand benachrichtigt die fur das Amt der Schwerbehindertenvertretung oder als stellvertretendes Mitglied Gewählten unverzüglich schriftlich gegen Empfangsbestätigung von ihrer Wahl. Erklärt eine gewählte Person nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung dem Wahlvorstand ihre Ablehnung der Wahl, ist diese angenommen.
2) Wird eine Wahl abgelehnt, tritt an die Stelle der Person, die abgelehnt hat, der Bewerber oder die Bewerberin für das Amt der Schwerbehindertenvertretung oder als stellvertretendes Mitglied mit der nächsthöheren Stimmenzahl. Satz 1 gilt für die Wahl mehrerer stellvertretender Mitglieder mit der Maßgabe, dass jeweils der Bewerber oder die Bewerberin mit der nächsthöheren Stimmenzahl nachrückt.

Kommentar Majerski/Pahlen/Neumann
Die Frist von 3 Arbeitstagen richtet sich nach den Tagen, an denen im Betrieb regelmäßig gearbeitet wird. Es braucht sich also weder um Werktage noch um Arbeitstage des einzelnen Bewerbers zu handeln.
Die Reihenfolge des Nachrückens nach Abs. 2 gilt nur für den Fall, dass die Vertrauensperson das Amt nicht annimmt. In allen anderen Fällen tritt das stellvertretende Mitglied an die Stelle der Vertrauensperson. Auch wenn das Amt zunächst nach Abs. 1 als angenommen gilt, weil die Frist von 3 Arbeitstagen verstrichen ist, muss die spätere Ablehnung als Niederlegung angesehen werden und rückt das stellvertretende Mitglied und nicht etwa der Bewerber oder die Bewerberin um das Amt der Schwerbehindertenvertretung mit der nächsthöheren Stimmenzahl nach.

Antwort zur Frage Kandidatur für beide Posten im nächsten Posting... wird mir sonst zu unübersichtlich...:-D

Gruß
Birgit

--
MfG
Birgit


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion