Feststellung der Nichtigkeit (Wahlen)

BirgitKE, Berlin, Thursday, 23.11.2006, 06:57 (vor 6372 Tagen) @ bifavi

» Sind wohl Wahlvorschläge für mich eingegangen.
» Sowie als SBV und stellv.SBV.
» Der angebliche Wahlvorstand hat mich nämlich heute angerufen.
» Die wollten nun wissen für welches AMT ich nun kandidiere.
» Ich hab gesagt natürlich für beide.
» WV: Das ginge nicht, ich müßt mich schon entscheiden vor der Wahl für welches Amt.

Dann halte Ihnen mal die SchwbVWO § 6 nebst Kommentar vor die Augen...

§ 6 Wahlvorschläge
...
3) Eine Person, die sich bewirbt, kann nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden, es sei denn, sie ist in einem Wahlvorschlag als Schwerbehindertenvertretung und in einem anderen Wahlvorschlag als stellvertretendes Mitglied benannt. Der Wahlvorstand fordert eine Person, die mit iherer schriftlichen Zustimmung auf mehreren Wahlvorschlägen für dasselbe Amt benannt ist, auf, innerhalb von 3 Arbeitstagen zu erklären, auf welchem der Wahlvorschläge sie benannt bleiben will. Wird diese Erklärung nicht fristgerecht abgegeben, wird der Bewerber oder die Bewerberin von sämlichen Wahlvorschlägen gestrichen.

Da hat der WV wohl den ersten Satz mit "es sei denn" überlesen...

Kommentar Majerski/Pahlen/Neumann
... Wahl der Vertrauensperson und des oder der stellvertretenden Mitglieder sind voneinander grundsätzlich unabhängig, so dass auch der unterschiedliche Vorschlag durch denselben Wahlberechtigten zulässig ist. ...

Also nix mit "entscheide Dich" !!! :-P

Gruß
Birgit

--
MfG
Birgit


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