Stellungnahme bei einem Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

joerg63, Thursday, 23.11.2006, 22:25 (vor 6372 Tagen)

Hallo zusammen,

bei der Stellung eines Gleichstellungsantrages müssen ja AG/BR und SBV eine Stellungnahme abgeben. In unserem Betrieb gebe ich (SBV) für die SBV und den BR die Stellungnahme ab. D.h. der BR schließt sich meinen Ausführungen an. Jetzt möchte der AG auf die gleiche Art verfahren um so möglichst viele Gleichstellungsanträge genehmigt zu bekommen. Wäre eine solche Verfahrensweise rechtlich zulässig>>>

Edit: Bin zurzeit noch SBV und BR-Mitglied in Personalunion


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