Stellungnahme bei einem Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

hackenberger, Saturday, 25.11.2006, 12:26 (vor 6370 Tagen) @ traute

Hallo Joerg63,

ich verfahre nun schon seit Beginn meiner Mandatszeit so, dass ich als SchwbV alle 3 Stellungnahmen schreibe. Also auch das Fbl welche der AG erhält und er AG dieses nur unterzeichnet.

Ich habe alle meine Anträge durch bekommen. Ich achte ja auch immer darauf, dass aus allen Stellungnahmen, und dem Formblatt für den AG Gründe hervor gehen, welche ein Gleichstellung ermöglichen.

Die Stellungnahmen, das Formblatt der SchwbV und BR ergänze ich stets mit einer weitergehenden ausführlichen Stellungnahme, begründung der Notwenidigkeit der Gleichstellung.

Also, arbeite hier ruhig, sofern möglich vertrauensvoll mit dem AG zusammen, so lange dieses möglich ist. Sofern der AG hier auch für eine Gleichstellung sich stark macht spricht auch nicht gegen eine Zusammenarbeit.

Vieles hängt halt von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ab. Hier sehe ich leider oftmals bei Forumsteilnehmern Probleme. Es gilt diese mit dem Ziel einer guten Zusammenarbeit anzugehen. Hier aber dann bitte mit Argumenten welche der AG auch akzeptieren kann und nicht mit dem Gesetz oder §§§. ;-) ;-) ;-)


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